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   VG Aachen, 10.01.2008 - 1 K 469/07   

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https://dejure.org/2008,27545
VG Aachen, 10.01.2008 - 1 K 469/07 (https://dejure.org/2008,27545)
VG Aachen, Entscheidung vom 10.01.2008 - 1 K 469/07 (https://dejure.org/2008,27545)
VG Aachen, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 (https://dejure.org/2008,27545)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Aachen, 10.01.2008 - 1 K 469/07
    Arbeit wiederum ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient, es sei denn, die Verrichtung erfüllt zugleich ein eigenes Bedürfnis vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45 ff.
  • VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08

    Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten

    Es schließt sich zur Begründung darüber hinaus der Argumentation des VG Aachen in seinem Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - (Juris) an, wonach die Uniform für den Polizeivollzugsbeamten keinesfalls eine dem reinen Privatbereich zuzuordnende Kleidung darstellt - wie dies beispielsweise bei dem vom Bankangestellten erwartete Tragen eines Anzuges während der Arbeitszeit der Fall ist -, sondern eine allein auf Gewährleistung von Schutz und Sicherheit ausgerichtete Ausrüstung, die vergleichbar ist einer Sicherheitskleidung, die aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen vor der Aufnahme der eigentlichen Arbeitstätigkeit angelegt werden muss, vgl. VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - (Juris, Rd.-Nr. 22 und 23 m. w. N.).

    Ihm steht allein die Befugnis zu, die inhaltliche Ausgestaltung des Dienstes anhand der konkreten Anforderungen vorzunehmen, nicht jedoch, von sich aus mit dem Dienst unmittelbar zusammenhängende Verrichtungen als fremdnützig oder eigennützig zu definieren, vgl. VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - (Juris, Rd.-Nr. 24).

    Soweit das VG Aachen in seinem Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - diesbezüglich eine im Ergebnis hiervon abweichende Ansicht vertritt, wird diese damit begründet, auch die "kurzen Übergabegespräche" unterhalb der Vorgesetztenebene seien eine "Verrichtung, ohne die der Polizeivollzugsbeamte seinen Dienst nicht aufnehmen könne".

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1677/10

    An- und Ablegen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit; für Dienstwaffe und

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen im Urteil vom 10.01.2008 (1 K 469/07, Juris) - das sich auch nicht zur Rechtslage in Baden-Württemberg verhält - nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 4 B 28.12

    Feuerwehrbeamter; Arbeitszeit; vor- und nachbereitende Tätigkeiten; An- und

    cc) Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ferner entschieden, dass die Zeiten für das mit den Beamten der angrenzenden Schicht zu führende Übergabegespräch über den Dienstablauf nicht als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AZVO FuP anzuerkennen sind (ebenso im Ergebnis VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 30; VG Köln, Urteil vom 3. September 2012 - 19 K 2098/10 -, juris Rn. 27 ff.; VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, juris Rn. 33; a.A. VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 -, juris Rn. 25).
  • VG Arnsberg, 11.03.2015 - 2 K 2212/12

    Verpflichtung des Dienstherrn zur zeitlichen Vergütung zusätzlich erbrachter

    Der Kläger beantragte unter dem 23. April 2008 - der Antragseingang beim Beklagten ist nicht ersichtlich - unter der Überschrift "Anrechnung von Rüstzeiten" unter Bezugnahme auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Münster vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 - und des Verwaltungsgerichts Aachen vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 -, bei der Berechnung seiner Arbeitskonten pauschale Übergabe- und Ankleidezeiten vor und nach der Dienstschicht in Höhe von insgesamt 15 Minuten pro Diensttag seit dem 1. Januar 2005 zu berücksichtigen.
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